OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.09.2022 - 2 B 19/20
Stellt sich heraus, dass eine Beseitigungsverfügung für ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nicht auf einen Verstoß gegen einen Bebauungsplan gestützt werden kann, weil dieser unwirksam ist, und verstößt das Vorhaben nicht gegen eine örtliche Bauvorschrift, ist eine amtsfreie Gemeinde im Land Brandenburg nicht zuständig für den Erlass der Beseitigungsverfügung. In einem solchen Fall verbleibt es bei der Zuständigkeit des Landkreises.*)
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