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IBRRS 2022, 1846; IMRRS 2022, 0756; IVRRS 2022, 0260
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Keine Terminsverlegung trotz "Grippesymptomen": Richter befangen?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.03.2022 - 5 W 17/22

Die Weigerung, einem auf unspezifische "Grippesymptome" gestützten Terminsverlegungsversuch des Prozessbevollmächtigten zu entsprechen, dessen am Terminstag durchgeführter Corona-Test nach eigener Darlegung negativ ausgefallen war, und der Erlass eines Versäumnisurteils gegen die im Termin säumige Partei rechtfertigen nicht die Annahme, der Richter stehe dieser nicht unvoreingenommen gegenüber.*)

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