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IBRRS 2021, 0144; IMRRS 2021, 0067
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Müssen Entspannungsgräben zurückgebaut werden?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2020 - 4 U 64/17

1. Im Einzelfall kann sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen das Bergbauunternehmen auf Rückbau oder Entschädigung wegen des Einbaus sogenannter Entspannungsgräben ergeben.*)

2. Ein solcher Anspruch greift auch gegenüber einem ausländischen Bergbauunternehmen, das - hier: kraft Pachtvertrags mit der RAG - im Inland Bergbau betreibt.*)

3. Der Anspruch setzt insbesondere das Eingreifen von Bodenruhe voraus.*)

4. Bei der Frage der Unzumutbarkeit des Rückbaus bzw. der Entschädigung können Kosten des Einbaus und des späteren Ausbaus allenfalls unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Geldentwertung und Kostensteigerungen ins Verhältnis gesetzt werden.*)

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