Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1080; IMRRS 2021, 0412
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Für nichts gibt es auch nichts!

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2020 - 12 W 3/20

Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 RVG-VV setzt jedenfalls Vortrag voraus, dass der Prozessbevollmächtigte nach Erhalt der gegnerischen Beschwerdeschrift geprüft hat, ob für seine Mandantschaft etwas zu veranlassen ist.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 330