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IBRRS 2020, 2262; IMRRS 2020, 0949
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Eintragung von Nießbrauch darf keine Verwirrung stiften!

OLG München, Beschluss vom 30.07.2020 - 34 Wx 93/20

Ein Nießbrauch kann an einem real abgegrenzten, bebauten Teil eines Grundstücks bestellt werden, soweit das vom Nießbrauch erfasste Gebäude vollständig auf dem belasteten Grundstücksteil errichtet ist, wenn nicht durch die entsprechende Eintragung Verwirrung zu besorgen ist.*)

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