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IBRRS 2021, 0109; IMRRS 2021, 0046
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Prognostizierte Baukosten erhöhen Wert eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht!

OLG München, Beschluss vom 02.12.2020 - 34 Wx 447/20

Bei der Geschäftswertfestsetzung erhöht der nach den prognostizierten Baukosten anzunehmende Wert der künftigen Bauwerke in der Regel nicht den Wert eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht.)*

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