Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 0200
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Schimmel in allen Räumen vor der Abnahme: Auftragnehmer muss Mangelfreiheit beweisen!

OLG München, Urteil vom 30.01.2018 - 28 U 105/17 Bau

1. Solange die Abnahme des Werks nicht erfolgt ist, trägt der Auftragnehmer die Beweislast dafür, dass die vom Auftraggeber gerügten Mängel (hier: die Belastung mit Schimmel in nahezu allen Räumen) nicht vorliegen.

2. Verweigert der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig, bedarf es nach einer Kündigung des Bauvertrags keiner erneuten Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

3. Sowohl im BGB- als auch im VOB-Bauvertrag kann der Auftraggeber nach einer Kündigung einen Anspruch auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung geltend machen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 122