Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2138
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Ausgleichsanspruch des Architekten verjährt in zehn Jahren nach (Bau-)Abnahme!

OLG München, Beschluss vom 18.09.2019 - 27 U 211/19 Bau

1. Der Ausgleichsanspruch des Architekten gegen den bauausführenden Unternehmer wegen planungsbedingter Baumängel verjährt (kenntnisunabhängig) nach zehn Jahren.

2. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 537