Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3384; IMRRS 2019, 1268; IVRRS 2019, 0494
IconAlle Sachgebiete
Schuldner unbekannt verzogen: Kein Versuch einer gütlichen Einigung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2019 - 14 W 267/19

1. Ein Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO liegt nicht vor, wenn der Schuldner objektiv für einen solchen Versuch nicht erreichbar ist.*)

2. Die Gebühr nach Nrn. 208, 207 KV GvKostG kann in diesen Fällen nicht anfallen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2019 - 25 W 66/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2019 - 10 W 47/19 = IBRRS 2019, 3385; gegen OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.10.2018 - 2 W 85/18).*)

Dokument öffnen Volltext