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IBRRS 2021, 2277
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Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto gezahlt: Nachfrist erst nach 18 Tagen!

OLG Köln, Urteil vom 24.06.2021 - 7 U 158/20

1. Haben die Parteien eines VOB/B-Vertrags den Sicherheitseinbehalt nicht in Teilbeträgen vereinbart, sondern auf die Schlusszahlung begrenzt, kommt § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 3 VOB/B gleichwohl zur Anwendung.*)

2. Die Nachfrist i.S.v. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 1 VOB/B, deren Ablauf gem. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/B zum Verlust des Rechts auf den Sicherheitseinbehalt führt, kann erst nach Ablauf von 18 Werktagen ab Zugang der Mitteilung über den einbehaltenen Betrag beim Auftragnehmer gesetzt werden.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 455