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IBRRS 2022, 2028; IMRRS 2022, 0839; IVRRS 2022, 0280
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Mängel der IT-Infrastruktur sind kein Grund für eine Fax-Nutzung!

OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2022 - 8 U 23/22

Eine Berufung kann seit dem 01.01.2022 grundsätzlich nicht wirksam durch ein Faxschreiben eingelegt werden. Eine Ausnahme nach § 130d Satz 2 ZPO liegt nicht vor, wenn ein nach § 130a ZPO zugelassener Übermittlungsweg noch nicht in Betrieb genommen oder eingerichtet wurde.*)

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