Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2012
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Zeitpunkt des Vorteilsausgleichs?

OLG Hamburg, Urteil vom 03.12.2019 - 4 U 129/18

1. Wird ein Architekt mit der Sanierung einer Holzbalkendecke beauftragt, hat er die Sanierung so planen, dass die einschlägigen Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz eingehalten werden.

2. Sowieso-Kosten sind solche Kosten, die von vorneherein angefallen wären, wenn der Architekt mangelfrei geplant hätte.

3. Muss der Auftraggeber aufgrund eines Planungsmangels die von ihm verkaufte Wohnung zurück erwerben, kommt es für den Zeitpunkt des Vorteilsausgleichs auf den Zeitpunkt der Rückabwicklung des Kaufvertrags an.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 535