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IBRRS 2019, 3687; IMRRS 2019, 1334; IVRRS 2019, 0525
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Beweisaufnahme angeordnet: Fristsetzung kann nicht angefochten werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 10.10.2019 - 4 W 785/19

Die mit einer Beweisanordnung verbundene Fristsetzung kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.*)

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