Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 0080; IMRRS 2021, 0039; IVRRS 2021, 0014
IconAlle Sachgebiete
Klageerweiterung löst keine Pflicht zum Schlichtungsversuch aus!

LG Saarbrücken, Urteil vom 26.11.2020 - 10 S 39/20

1. Um die Zivilgerichte zu entlasten, kann durch Landesgesetz bestimmt werden, dass die Erhebung einer Klage erst zulässig ist, nachdem ein Schlichtungsverfahren erfolglos durchgeführt wurde.

2. Dieses Ziel einer außergerichtlichen Einigung lässt sich nicht mehr erreichen, wenn eine Streitigkeit bereits bei Gericht anhängig geworden ist. Das Gerichtsverfahren ist deshalb dann wie jedes andere Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften durchzuführen.

Dokument öffnen Volltext