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IBRRS 2019, 3145; VPRRS 2019, 0308
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Akteneinsicht auch im Unterschwellenbereich!

LG Oldenburg, Beschluss vom 02.10.2019 - 5 O 1810/19

Akteneinsicht ist zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte geboten.

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