LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2022 - 25 S 74/21
Ein Bereicherungsausgleich erfolgt nicht, wenn Beschlüsse über die Jahresabrechnung für ungültig erklärt werden, da der "Vorrang des Innenausgleichs" - Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft - stattfindet (vgl. BGH, IMR 2020, 421)
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