KG, Urteil vom 19.10.2018 - 21 U 3/16
Besteht ein Zielkonflikt zwischen dem Erhalt einer alten Aufzugsanlage und dem geplanten Umbau eines Maschinenhauses, hat der Architekt den Auftraggeber darauf hinzuweisen und ihm die wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Umbaus zu verdeutlichen.
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