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IBRRS 2021, 2333; IMRRS 2021, 0861; IVRRS 2021, 0368
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Auch Mietverträge sind steuerlich anzuerkennen!

FG München, Urteil vom 19.04.2021 - 7 K 1162/19

Auch schuldrechtliche Verträge (hier: Mietvertrag) zwischen einer Kapitalgesellschaft und dessen Gesellschafter oder einer den Gesellschaftern nahestehenden Person sind steuerlich anzuerkennen, wenn von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen.

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