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IBRRS 2021, 1506
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Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers geschützter Flächen!

BVerwG, Urteil vom 17.02.2021 - 7 C 3.20

Der Eigentümer von Grundstücken, die in einem Natura 2000-Gebiet liegen, ist im Rahmen eines Nachbarrechtsstreits nicht berechtigt einen Verstoß gegen die zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 S. 7) - FFH-RL - erlassenen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu rügen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 31 = IBRRS 2007, 4011).*)

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