BGH, Urteil vom 19.10.2022 - XII ZR 97/21
Von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen kann nicht abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will (im Anschluss an BGH, IBR 2021, 55). Das gilt grundsätzlich auch bei vom Tatrichter in Anspruch genommener eigener Sachkunde.*)
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