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IBRRS 2022, 3585; IMRRS 2022, 1570
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Anwalt muss Vorkehrungen gegen unvorhergesehen Ausfall treffen!

BGH, Beschluss vom 19.10.2022 - XII ZB 113/21

1. Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19.02.2020 - XII ZB 458/19, IBRRS 2020, 0985 = FamRZ 2020, 936).*)

2. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31.07.2019 - XII ZB 36/19, IBRRS 2019, 2762 = FamRZ 2019, 1800).*)

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