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IBRRS 2022, 3508; IMRRS 2022, 1542; IVRRS 2022, 0540
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Wann darf Guthaben auf Pfändungsschutzkonto ausgezahlt werden?

BGH, Urteil vom 20.09.2022 - XI ZR 5/21

Ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung (künftig: a.F.) unterliegt nicht der Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F., wenn und soweit im Zeitpunkt der Gutschrift dieses Guthabens der für den laufenden Monat zur Verfügung stehende Freibetrag nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. noch nicht durch andere Gutschriften ausgeschöpft ist.*)

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