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IBRRS 2021, 2337; IMRRS 2021, 0863
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Sollzinsen "bis zu 10,90% p.a." sind nicht klar und eindeutig

BGH, Urteil vom 29.06.2021 - XI ZR 46/20

Wird auf der Internetseite einer Bank der Sollzinssatz, der für die Überziehungsmöglichkeit berechnet wird, mit "Aktuell bis zu 10,90% p.a. Zinsen" angegeben, ist dies nicht klar und eindeutig im Sinne von Art. 247a § 2 Abs. 2 EGBGB.*)

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