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IBRRS 2020, 3813; IMRRS 2021, 0409
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Schriftsatzversand per Post auch in der Corona-Pandemie!

BGH, Beschluss vom 19.11.2020 - V ZB 49/20

1. Die abstrakte Gefahr von Verzöge­rungen bei der Postzu­stellung in der Corona­-Pandemie genügt nicht, um von Parteien oder Prozessbevollmächtigten zu verlangen, einen anderen Übermitt­lungsweg als den Briefversand per Post zu wählen. Derartige Anforderungen überspannen die prozessualen Anwaltspflichten.

2. Bei einer Briefaufgabe muss auch in der Zeit der Corona­-Pandemie nur dann mit Verzöge­rungen bei der Postzu­stellung gerechnet werden, wenn konkrete Anhalts­punkte dafür vorliegen, wie etwa entspre­chende Hinweise durch die Post oder durch die Medien.

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