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IBRRS 2021, 0218; IMRRS 2021, 0094; IVRRS 2021, 0044
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Wann liegt ein Restitutionsgrund gem. § 580 Nr. 8 ZPO vor?

BGH, Beschluss vom 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 4/20

Zum Vorliegen eines Restitutionsgrundes gem. § 580 Nr. 8 ZPO.*)

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