BGH, Urteil vom 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18
1. Werden einem Anwaltsnotar Verfehlungen vorgeworfen (hier: Verstoß gegen Mitwirkungsverbot als Notar und Tätigkeitsverbot als Anwalt) ist für die Ahnung entscheidend, ob die vorgeworfenen Verfehlungen vorwiegend mit dem Notaramt oder der anwaltlichen Tätigkeit zusammenhängen.
2. Fehlt ein Übergewicht des Verstoßes gegen die notariellen Anwaltspflichten, scheidet ein notarielles Disziplinarverfahren aus.
3. Bei Zweifeln ist im anwaltsgerichtlichen Verfahren zu entscheiden.
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