Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3472; IMRRS 2019, 1302; IVRRS 2019, 0513
IconAlle Sachgebiete
Jede Verkürzung der Aktivmasse ist eine Gläubigerbenachteiligung!

BGH, Urteil vom 17.10.2019 - IX ZR 215/16

Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen.*)

Dokument öffnen Volltext