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IBRRS 2021, 3063; IMRRS 2021, 1142; IVRRS 2021, 0481
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Viele Gläubiger - viel Geld: Nicht bei juristischen Personen!

BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - IX ZB 4/21

Die Bestimmungen über die Erhöhung der Mindestvergütung entsprechend der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, sind auf die Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person nicht anwendbar.*)

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