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IBRRS 2021, 0206; IMRRS 2021, 0088; IVRRS 2021, 0042
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Gerichtsfax defekt: Muss ein IT-Laie das beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 31/20

Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht, wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen scheitert (Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes) und diese mit der aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht vertraut ist.*)

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