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IBRRS 2020, 0243; IMRRS 2020, 0090; IVRRS 2020, 0034
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Gerichtskostenvorschuss ist binnen einer Woche einzuzahlen!

BGH, Urteil vom 10.12.2019 - II ZR 281/18

Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen (Anschluss an BGH, Urteile vom 29.09.2017 - V ZR 103/16, Rz. 9, IBRRS 2017, 3973 = IMRRS 2017, 1642 = NJW-RR 2018, 461, und vom 20.04.2018 - V ZR 202/16, Rz. 36, IBRRS 2018, 1780 = IMRRS 2018, 0644 = NJW-RR 2018, 970).*)

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Dokument öffnen IBR 2020, 214