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IBRRS 2022, 1816; IMRRS 2022, 0743
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Zutrittsverweigerung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

AG München, Urteil vom 19.05.2021 - 416 C 5151/21

Die Zutrittsverweigerung durch den Mieter ist als nachhaltige Vertragsverletzung anzusehen. Sie kann im Fall der Gefährdung der Bausubstanz zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

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