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IBRRS 2021, 1111; IMRRS 2021, 0421
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Besichtigung verweigert: Fristlose Kündigung - trotz Corona!

AG Ludwigshafen, Urteil vom 29.03.2021 - 2i C 228/20

1. Steht der Verdacht im Raum, dass der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt ("Messie-Wohnung"), hat der Vermieter auch in Zeiten von Corona ein Besichtigungsrecht, um diesem Verdacht nachgehen zu können.

2. Verweigert sich der Mieter über ein Jahr unzähligen Terminvorschlägen des Vermieters und lässt sich trotz eines Duldungs- und Vollstreckungstitels nicht auf eine Besichtigung ein, kann der Vermieter fristlos kündigen.

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