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IBRRS 2021, 0205; IMRRS 2021, 0086
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Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers auf Nachbargrundstück

AG Hannover, Urteil vom 26.11.2020 - 468 C 3906/20

1. Der Ab­riss eines Welt­kriegs­bun­kers auf dem Nach­bar­grund­stück kann eine Min­de­rung der Miete um 50% recht­fer­ti­gen.

2. Durch Bautätigkeit verursachte Lärm- und Schmutzemissionen stellen nur dann keinen Mietmangel dar, wenn der Eigentümer/Vermieter selbst zur entschädigungslosen Duldung derselben verpflichtet ist, wobei den Eigentümer/Vermieter hierfür die Darlegungs- und Beweislast trifft.

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