AG Hannover, Urteil vom 26.11.2020 - 468 C 3906/20
1. Der Abriss eines Weltkriegsbunkers auf dem Nachbargrundstück kann eine Minderung der Miete um 50% rechtfertigen.
2. Durch Bautätigkeit verursachte Lärm- und Schmutzemissionen stellen nur dann keinen Mietmangel dar, wenn der Eigentümer/Vermieter selbst zur entschädigungslosen Duldung derselben verpflichtet ist, wobei den Eigentümer/Vermieter hierfür die Darlegungs- und Beweislast trifft.
Volltext