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IBRRS 2020, 2243; IMRRS 2020, 0937
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Prüfungsumfang bei Ausschluss aus der Genossenschaft?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 11.06.2020 - 925 C 201/18

Das Gericht prüft den Ausschluss eines Genossenschaftsmitglieds "nur" auf seine sachliche Rechtfertigung, nicht auf die Zweckmäßigkeit und die Ermessensausübung. Weiter ist der Prüfungsumfang auf die Umstände beschränkt, die Gegenstand des Ausschließungsverfahrens und vor allem Gegenstand der bestätigenden Entscheidung des Aufsichtsrates waren. Zeitlich später liegendes Verhalten oder Umstände, die zum Ausschluss vom Aufsichtsrat nicht herangezogen wurden, sind nicht in die Bewertung miteinzubeziehen.

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