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IBRRS 2022, 3433; IMRRS 2022, 1505
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Irrtum über Zuschnitt und Größe rechtfertigen Anfechtung des Mietvertrags

AG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2022 - 33 C 65/22

1. Der Zuschnitt und die Größe einer Wohnung sind wesentliche Eigenschaften, die für einen Mietinteressenten bei der Anmietung einer Wohnung den Ausschlag geben.

2. Der über den Inhalt des Rechtsgeschäfts Irrende darf ein Rechtsgeschäft unabhängig davon anfechten, ob er seinen Irrtum fahrlässig veranlasst hat oder hätte vermeiden können.

3. Bewirbt sich der Mieter auf das Inserat für eine Wohnung, besichtigt dann aber die benachbarte Wohnung und geht fälschlicherweise davon aus, dass seine Wohnung an Größe und Schnitt der besichtigten Wohnung entspricht, kann der Mieter den Mietvertrag anfechten.

4. Aufgrund des riesigen Andrangs bei der Besichtigung für die später angemietete Wohnung ist davon auszugehen, dass die Wohnung innerhalb von sechs bis acht Wochen nach der Anfechtung hätte weitervemietet werden können, so dass der anfechtende Mieter auch nur für diese Zeit einen Mietausfall zu ersetzen hat.

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