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IBRRS 2020, 2092; IMRRS 2020, 0888
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Eine ledigliche Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse ist jederzeit widerrufbar

AG Bremen, Urteil vom 07.07.2020 - 19 C 457/19

1. Die Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse in einem Mietvertrag einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist durch den Vermieter grundsätzlich frei widerruflich.*)

2. Der Austausch eines Schlosses der Zugangstür zu einer Dachterrasse, dessen Nutzung dem Mieter lediglich gestattet worden war, begründet eine nicht unerhebliche vertragliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr.1 BGB.*)

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