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IBRRS 2021, 0162; IMRRS 2021, 0069
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Wie kann Vollwartungsvertrag für Aufzugsanlage umgelegt werden?

AG Bremen, Urteil vom 08.12.2020 - 18 C 222/19

1. Der Vermieter ist berechtigt, für die Betriebskostenabrechnung mehrere Gebäude nach billigem Ermessen zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen.

2. Bei einem Vollwartungsvertrag für eine Aufzugsanlage ist ein Abzug von 35% für nicht umlegbare Reparatur- und Instandhaltungskosten angemessen.

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Dokument öffnen IMR 2021, 1070 (nur online)