AG Breisach, Urteil vom 21.10.2022 - 1 C 7/22
Die Bezichtigung des Vermieters der Lüge in einem streitigen Mietverhältnis stellt noch keine erhebliche Pflichtverletzung dar, auf die eine fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gestützt werden könnte.
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