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IBRRS 2021, 1823; IMRRS 2021, 0672; IVRRS 2021, 0295
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Mehrere Erwerber klagen wegen Baumängeln: Kein Mehrvertretungszuschlag

OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2021 - 8 W 435/20

Macht eine Mehrheit von Wohnungseigentumserwerbern gerichtlich Ansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Veräußerer geltend, ist der auf Seiten des Prozessbevollmächtigten der Kläger angefallene Mehrvertretungszuschlag grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig.*)

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