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IBRRS 2021, 1737
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Wer mit „Wir“ wirbt, darf keine Nachunternehmer einsetzen!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.02.2021 - 2 U 11/20

Zur Unzulässigkeit der Werbung für Leistungen eines Handwerksbetriebs, wenn der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmern nicht - gleichzeitig - offengelegt wird.*)

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