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IBRRS 2021, 1781; IMRRS 2021, 0644; IVRRS 2021, 0282
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Falschnamen verwendet: Klage unzulässig!

BFH, Urteil vom 18.02.2021 - III R 5/19

Die Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die von einer Person unter einem Falschnamen erhoben worden ist, zweifelsfrei der Person zuordnen lässt, die den Falschnamen benutzt und dass gerichtliche Schreiben der mit dem Falschnamen bezeichneten Person tatsächlich zugehen.*)

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