Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1701; IMRRS 2021, 0612
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Wohnung mit grellen Wandfarben zurückgegeben: Mieter muss Schadensersatz leisten

AG Paderborn, Urteil vom 03.12.2020 - 57 C 44/20

Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, soweit er die Wohnung mit dezenten bzw. unauffälligen Wandfarben übernommen hat, bei Auszug aber nicht mit entsprechender Farbgebung an den Vermieter zurückgibt. Dies folgt bereits aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter und besteht auch neben oder ohne dahingehende vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2021, 319