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IBRRS 2024, 0733; VPRRS 2024, 0052
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Keine Antragsbefugnis ohne Zuschlagschance!

VK Thüringen, Beschluss vom 01.11.2023 - 4003-418-2023-E-001-SHK

Ein Bieter, der auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hat keine Antragsbefugnis, weil er selbst mit begründeten Einwendungen gegen den Zuschlagsprätendanten nicht erreichen wird, dass er selbst eine aussichtsreiche Chance auf den Zuschlag erhalten würde.

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