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IBRRS 2024, 0721; VPRRS 2024, 0051
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Preisbewertung mit unabgestimmten Formularen darf nicht zu Lasten der Bieter gehen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.04.2022 - 3 VK 1/22

Wird die Leistung vom Auftraggeber nicht eindeutig beschrieben, führen Verstöße gegen interpretierbare, missverständliche oder mehrdeutige Angaben nicht zum Angebotsausschluss. Dies gilt auch, wenn die Bewertung des Preises mit Formularen erfolgt, deren Text nicht so zueinander passt, dass die Übertragung von einem Formular in das nächste zweifelsfrei nachzuvollziehen ist.

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