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IBRRS 2024, 0744; IMRRS 2024, 0312; IVRRS 2024, 0135
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Drohnenüberflug zwecks Beitragserhebung ist rechtswidrig!

VGH Bayern, Beschluss vom 15.02.2024 - 4 CE 23.2267

Die Generalklausel des Art. 4 Abs. 1 BayDSG ist keine hinreichende Rechtsgrundlage für eine ohne Einwilligung des Grundstückeigentümers durchgeführte Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Lichtbildaufnahmen im Auftrag einer Gemeinde (hier zur Geschossflächenermittlung).*)

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