VG Gießen, Beschluss vom 21.01.2021 - 8 K 4149/18
Verweist ein Rechtsmittelgericht das Verfahren an ein Gericht einer niedrigeren prozessualen Instanz eines anderen Rechtswegs (sog. Diagonalverweisung) - hier: Landgericht als Berufungsinstanz an Verwaltungsgericht als erstinstanzliches Gericht -, ist für die Festsetzung der vor dem zuerst angerufenen Gericht angefallenen Kosten der Streitwert maßgeblich, der vom empfangenden Gericht (hier dem Verwaltungsgericht) festgesetzt worden ist.*)
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