VG Freiburg, Beschluss vom 25.01.2021 - 4 K 3469/20
Eine alternative Anordnung der Sicherung oder des Abbruchs einer ohne erforderliche Baugenehmigung errichteten sogenannten Futtermauer ist rechtmäßig, wenn ihre Standsicherheit nachträglich nicht mehr überprüfbar nachgewiesen werden kann.*)
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