OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2021 - 2 O 139/20
Der Beschwerdewert bei der Streitwertbeschwerde errechnet sich nicht aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert, sondern aus der Differenz der anfallenden Gebühren, die sich nach den beiden Streitwerten ergeben.*)
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