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IBRRS 2021, 0616
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Nutzung geändert: Bestandsschutz erloschen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.02.2021 - 7 B 1708/20

1. Ein im Außenbereich errichtetes Gartengerätehaus dient keinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

2. Ein baurechtlicher Bestandsschutz erlischt u. a. dann, wenn eine Nutzungsänderung der baulichen Anlage erfolgt.

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