OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.01.2021 - 1 KN 20/17
In einem Normenkontrollverfahren, in dessen Verlauf ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt worden ist, können die erstattungsfähigen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung der Gemeinde i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO auch die Reisekosten eines zweiten sachkundigen Behördenmitarbeiters zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung umfassen.*)
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